Symbiose
Personen, die sich in privater Insolvenz befinden, sollten einen Vermittlungsservice einrichten, bei dem sie, gegen Erhalt einer Provision, ihren Namen für das Impressum von Weblogs hergeben.
Damit würden Weblogs für Abmahnanwälte jedenfalls uninteressant.
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fL0riaN - 29. Sep, 03:28